SECHZIGMÜNCHEN.
 

Stellungnahme des TSV München von 1860 e.V.

Der TSV München von 1860 e.V. und seine Organe, Präsidium und Verwaltungsrat, haben sich in den letzten Wochen und Monaten öffentlich bewusst zurückgehalten, damit die Profimannschaft, das Trainer-Team, der sehr geschätzte Geschäftsführer Ian Ayre und die Mitarbeiter auf der Geschäftsstelle in Ruhe arbeiten konnten. Leider sind wir trotzdem sportlich abgestiegen.

Der für die Fortführung der Aktivitäten in der 3. Liga erforderliche Finanznachweis für die Lizenzerteilung konnte von unserem Mitgesellschafter Hasan Ismaik zu unserem großen Bedauern nicht fristgerecht zum 2. Juni 2017, 15.30 Uhr, erbracht werden. Der TSV 1860 München ist deshalb zu einem Neuanfang im Amateurbereich gezwungen.

Mit den Anwälten unseres Mitgesellschafters hatten die Vertreter des e.V. im Laufe des Tages bereits telefonisch Handlungseinigkeit erzielt. Zu unserer Überraschung wurde nur kurz darauf die Mitteilung der HAM International Limited an die Presse versandt, dass keine Mittel mehr zur Verfügung gestellt werden könnten.

Wir nehmen befremdet zur Kenntnis, dass unser Mitgesellschafter öffentlich den Verein zum Sündenbock erklärt. Die tatsächlichen Umstände sprechen eine andere Sprache. Es soll der Eindruck erweckt werden, die Führung des Vereins sei in den letzten Monaten untätig und nicht in der Lage gewesen, Probleme zu erkennen und anzugehen. Das Gegenteil ist richtig.

An einer Lösung der Thematik Gemeinnützigkeit, basierend auf einem organisatorischen Fehler bei der Ausgliederung der KGaA im Jahr 2002, wird von uns seit längerer Zeit gearbeitet. Sie ist jedoch nicht möglich ohne die aktive Mitwirkung der KGaA, der Fußball-Gesellschaft und damit unseres Mitgesellschafters. Sämtliche Geschäftsführer der vergangenen Monate und Hasan Ismaik persönlich wurden von uns wiederholt und umfassend über verschiedene Lösungsmöglichkeiten informiert. Die Behauptung, der Verein sei dafür verantwortlich, dass dieses Thema noch nicht gelöst werden konnte, ist grundfalsch und vorsätzlich irreführend.

Ebenso unzutreffend ist es, dass der Verein sich mit allen Forderungen unseres Mitgesellschafters einverstanden erklärt hätte. Wir sind bereit, sinnvolle Veränderungen, auch in der Struktur und den Satzungen der KGaA, mitzutragen. Allerdings haben wir mehrfach darauf verwiesen, dass in einigen Bereichen dafür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. Aus diesem Umstand kann man uns keinen Vorwurf machen. Die Versammlung unserer Mitglieder ist das oberste Gremium des Vereins und die öffentlich einsehbaren Satzungsbestimmungen sind hinsichtlich der Mitwirkungsrechte der Mitglieder eindeutig. Wir können und wollen unsere Mitglieder in diesen wesentlichen Fragen nicht übergehen, selbst wenn wir dazu von unserem Mitgesellschafter gedrängt werden.

Außerdem haben wir uns erlaubt, uns mit der DFL bezüglich der von unserem Mitgesellschafter geforderten Satzungs- und Zuständigkeits-Änderungen abzustimmen. Die DFL hat – wie von uns erwartet – zu einigen Punkten ablehnend Stellung genommen. Im Sinne unseres Vereins und unserer Mitglieder konnten wir die DFL nicht übergehen. Zudem hat die DFL zurecht daraufhin verwiesen, dass für Interessenkonflikte bei etwaigen Maßnahmen, die einer der Gesellschafter fordert, klare gesetzliche Regelungen existieren, an die sich der Verein und auch unser Mitgesellschafter halten müssen. Eine Schiedsrichterrolle der DFL ist dafür nicht vorgesehen. Es kann von uns nicht erwartet werden, dass wir diese gesetzlichen Regelungen ignorieren.

Und schließlich: Es gab erhebliche Probleme mit dem Zeitrahmen, den unser Mitgesellschafter dem Verein gesetzt hat. Wir, die Vertreter des Vereins, hätten innerhalb einer Woche Bedingungen des Mitgesellschafters erfüllen sollen, die zuvor mit der DFL und dem Finanzamt abzustimmen und der Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen sind. Das war völlig unmöglich – unser Mitgesellschafter hätte das wissen müssen.

Präsidium und Verwaltungsrat des e.V. werden nun im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle Maßnahmen treffen, um einen Neuanfang der ersten Mannschaft im Amateurbereich zu unterstützen.

Als erste dieser Maßnahmen ist am 3. Juni 2017 die durchgeführte übergangsweise Bestellung von Robert Reisinger – bisher stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender – zum Präsidenten erfolgt. Robert Reisinger war auch schon von 2009 bis 2013 Leiter der Fußballabteilung und hat somit Erfahrung im Bereich des Jugendfußballs und im Verein. „Mein Ziel ist es, mit Hilfe unserer exzellenten Jugendarbeit auch den Erwachsenenbereich wiederaufzubauen. Ich hoffe, dass die überwiegende Mehrheit der Mitglieder in dieser schwierigen Zeit hinter uns steht“, appelliert Robert Reisinger.

Heinz Schmidt, Vizepräsident
Hans Sitzberger, Vizepräsident
Robert Reisinger, Präsident
Dr. Markus Drees, Vorsitzender des Verwaltungsrats
Robert von Bennigsen, Verwaltungsrat
Verena Dietl, Verwaltungsrat
Richard Ostermeier, Verwaltungsrat
Klaus Leipold, Verwaltungsrat

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